Presseerklärung der CSU Fraktion

Zum Zinsmanagement der Stadt Bad Wörishofen möchten wir wie folgt Stellung nehmen:

Seit 2007 wendet die Stadt Bad Wörishofen mit entsprechend positivem Ergebnis professionelle Zinssicherung konform mit den kommunalrechtlichen Bestimmungen an.

Vorab ist zu bemerken, dass der Stadtrat von Bad Wörishofen die Einführung des Zinsmanagements mit Zinsverträgen in der Sitzung vom 16.07.07 beschlossen hat und dies in der Sitzung vom 18.01.2012 erneuert hat. Das Zinsmanagement der Stadt wurde zweimal geprüft: Einmal vom bayerischen kommunalen Prüfungsverband mit Abschlussbericht 06.02.2012. Hier findet sich u.A. folgende Aussage: „Nach den bei unserer Stichtagsprüfung gewonnenen Erkenntnissen verfolgt die Stadt mit ihren Swap-Geschäften im Rahmen der Portfoliosteuerung keine spekulativen Zwecke.“ (S.9Ziff.5.2 Abs.1) Zum Zweiten wurde von der Universität Augsburg durch Herrn Prof. Dr. Andreas Rathgeber geprüft. Im Prüfbericht vom 31.01.2013 findet sich die Aussage: „Abschließend kann resümiert werden, dass die abgeschlossenen Swapverträge insgesamt wirtschaftlich erfolgreich waren und für eine effektive Zinssicherung eingesetzt wurden.“ (Punkt 6, S.18, letzter Absatz)

Zur Verdeutlichung der Sicherungsmechanismen kann folgendes dienen: Jede Privatperson, die beispielsweise Baudarlehen abgeschlossen hat, kennt das: Wurde eine längere Zinsfestschreibung eingegangen, sinken möglicherweise nach Kreditabschluss die Marktzinsen, man bezahlt dann entsprechend zu viel. Wurde aber eine Zinsbindung mit kurzer Laufzeit gewählt, sind zum Zeitpunkt der Kreditverlängerung die Marktzinsen vielleicht gestiegen. Das sich hieraus ergebende Zinsänderungsrisiko muss entsprechend teuer bezahlt werden. Die gleiche Problematik trifft auch institutionelle Schuldner mit höheren Kreditverbindlichkeiten, wie zum Beispiel Kommunen. Diese können aber so genannte Zinssicherungsverträge zum Einsatz bringen, um sehr flexibel Zinsbindungsfristen zu verkürzen oder zu verlängern und sich so gegen die aufgezeigten Zinsänderungsrisiken abzusichern.

Die Zinssteuerung der Stadt kann über die Jahre als sehr erfolgreich bezeichnet werden, denn die durchschnittliche Verzinsung des Darlehensportfolios beträgt ohne Zinssicherungsverträge 2,93 % p.a. und mit Zinssicherungsverträgen 0,98 % p.a. Die Stadt Bad Wörishofen konnte durch die Absicherung gegen sinkende Zinsen nachweislich Eingänge i.H.v. € 636.820,- erzielen, dabei handelt sich um Zinsen, die die Kommune aus Festzinsdarlehen bezahlte, und die durch die Zinssicherungsverträge der Kommune rückvergütet werden konnten. Für Ende 2015 ergeben sich erneut positive Zinszahlungen aus der Zinssicherung i.H.v. voraussichtlich ca. € 104.000,- an die Stadt Bad Wörishofen.

Während der Laufzeit weisen Zinssicherungsverträge je nach der Veränderung der Marktzinsen positive oder negative Werte auf. Negative Werte bei Zinssicherungsverträgen sind vergleichbar mit der Vorfälligkeitsentschädigung von Festzinsdarlehen und stellen auch kommunalrechtlich nichts Verwerfliches dar. Da Zinssicherungsverträge zum Ende ihrer Laufzeit ohnehin stets zu Null ausgebucht werden, führt Zinssicherung bei Einhaltung der kommunalen Vorschriften und langfristigem Ansatz zu einem positiven Ergebnis bei gleichzeitiger Absicherung gegen die beiden Zinsrisiken.

Wir halten daher die eingesetzten Sicherungsverträge für geeignet, die Kosten der Stadt Bad Wörishofen im Bereich der Zinsen für das vorliegende Darlehensportfolio zu senken.

Christiane-Maria Rapp, Fraktionsführung

Michaela Bahle-Schmid, Finanzreferentin

Konrad Hölzle Fraktionsführung, Vorsitzender Rechnungsprüfungsausschuss